
19. Juni 2026
Prostitution in Ferienwohnungen: Landkreis warnt vor Pop-up-Bordellen
Das Phänomen an sich ist nicht neu, rückt aber gerade in der Ferienzeit verstärkt in den Fokus: Private Ferienunterkünfte werden über gängige Online-Portale kurzzeitig angemietet, um dort sexuelle Dienstleistungen anzubieten. Das heißt im Klartext: Statt für den Kurzurlaub werden manche Wohnungen zweckwidrig und unerlaubt für die Prostitution genutzt. Diese sogenannten Pop-up-Bordelle gibt es auch im Landkreis Grafschaft Bentheim. Immer wieder melden sich Vermieterinnen und Vermieter bei der Kreisverwaltung und äußern den Verdacht, dass in ihren Ferienwohnungen illegal der Prostitution nachgegangen wurde. Dem Landkreis sind bereits rund 15 Fälle bekannt – Tendenz steigend. Oftmals ist es nach der Meldung des Verdachts jedoch zu spät, um noch eingreifen zu können, die Verdächtigen sind längst weitergezogen. Häufig werden die Unterkünfte unter falschem Namen oder mit unvollständigen Angaben gebucht, was eine nachträgliche Aufklärung erschwert. Das wird unter anderem dann problematisch, wenn mögliche Sachschäden in den Wohnungen entstanden sind und nicht geltend gemacht werden können. Kurz vor Beginn der Sommerferien macht der Landkreis Grafschaft Bentheim daher private Vermieterinnen und Vermieter gezielt auf die Thematik der Pop-up-Bordelle aufmerksam und gibt ihnen Tipps an die Hand, wie sie sich schützen können.
Ferienwohnungen oder -appartements lassen sich über verschiedene Online-Portale grundsätzlich ganz unkompliziert für wenige Tage anmieten. Im Falle der Pop-up-Bordelle tauchen die Adressen jedoch anschließend auf einschlägigen Internetseiten auf, auf denen sexuelle Dienstleistungen in den jeweiligen Räumlichkeiten beworben werden. Angemietet werden die Wohnungen meist von den Prostituierten selbst, teils aber auch durch Dritte. Nach kurzer Zeit wechseln die Frauen den Standort, mieten eine neue Ferienwohnung an und setzen ihre Tätigkeit andernorts fort. Die Zweckentfremdung der Unterkünfte kann insbesondere in den jeweiligen Nachbarschaften zu Störungen wie Lärmbelästigungen oder einem verminderten Sicherheitsgefühl führen.
Wie können Vermieterinnen und Vermieter sich schützen? Der Landkreis Grafschaft Bentheim rät zu folgenden Maßnahmen, um einem Missbrauch von Ferienwohnungen vorzubeugen:
- Buchungsanfragen sorgfältig prüfen und auf Auffälligkeiten achten – Vorsicht ist beispielsweise geboten, wenn ungewöhnlich hohe Preise für kurze Mietzeiten geboten werden, auf Barzahlung ohne Rechnung gedrängt wird, Reservierungen äußerst kurzfristig erfolgen oder unklare Angaben zu Zahl der anreisenden Personen gemacht werden
- Mietkonditionen eindeutig festlegen und klar darauf verweisen, dass nur offiziell angemeldete Gäste Zugang zur Unterkunft haben
- Identität der Mieterinnen und Mieter beim Check-In durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments prüfen
- persönliche Schlüsselübergabe vereinbaren, um die Identität der Mieterinnen und Mieter zu überprüfen
Sollten Vermieterinnen und Vermieter den Verdacht haben, dass Ferienwohnungen unerlaubt als Pop-up-Bordell genutzt werden, sollten sie umgehend das Ordnungsamt des Landkreises Grafschaft Bentheim informieren (E-Mail gwrbgrfschftd, Telefon 05921 96 1223) oder sich an die Polizei wenden. Gleiches gilt für Nachbarinnen und Nachbarn, die verdächtige Beobachtungen machen, wie etwa ungewöhnlich viele männliche Besucher über den gesamten Tag hinweg.