Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

26. Mai 2023

Windenergie auf 1,27 Prozent des Kreisgebietes – eine Gemeinschaftsaufgabe der Kommunen

Das Land Niedersachsen hat am Dienstag, 23. Mai 2023, den Entwurf des Niedersächsischen Windenergiebeschleunigungsgesetzes vorgelegt. Dies sieht für den Landkreis Grafschaft Bentheim ein Teilflächenziel von 1,27 Prozent vor.

Bereits im Februar 2023 hatte Landesumweltminister Christian Meyer die Ausbauziele in Sachen Windenergie für die Landkreise festgelegt – im Falle der Grafschaft Bentheim auf 0,93 Prozent. Der nun vorgelegte Gesetzesentwurf sieht eine höhere Zahl vor, nämlich 1,27 Prozent. Die Anpassung wurde mit Veröffentlichung des Gesetzentwurfes angekündigt und geht auf eine Umverteilung zwischen den Landkreisen zurück. Sie war erforderlich, um neue Daten der Bundeswehr angemessen berücksichtigen und die Obergrenze von 4 Prozent für alle Landkreise einhalten zu können.

Dr. Elke Bertke, zuständige Dezernentin beim Landkreis, ist grundsätzlich zuversichtlich: „Wir gehen davon aus, dass wir das Ziel hier im Landkreis im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung erreichen können“. Da die Planungshoheit für die Ausweisung der Sondergebiete bei den Gemeinden liegt, befindet sich der Landkreis bereits im Austausch mit den kreisangehörigen Kommunen. „Aktuell sprechen wir mit allen Kommunen darüber, ob und wo noch Flächen für Windenergie aktiviert werden können. Das Flächenziel zu erreichen, ist eine Gemeinschaftsaufgabe“, so Bertke. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Kommunen ihren Umsetzungsstand in der Bauleitplanung jährlich an den Landkreis melden. Der Landkreis selbst ist zu einem Monats- und Jahresbericht an das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz verpflichtet.

Kritisch sieht der Landkreis hingegen, dass das Land die Bundeszielvorgaben für die Windplanung vorziehen möchte. Mit diesen sind mögliche Sanktionen verbunden. Die niedersächsischen Landkreise haben derzeit die Möglichkeit, sich zu den aktuellen Gesetzesentwürfen zu äußern. Zudem hat das Land zu einer Konferenz eingeladen, auf der die genannten Anpassungen der Flächenpotentialanalyse vorgestellt werden.

Bis Ende 2026 sollen landesweit mindestens 2,2 Prozent der Fläche für Windräder bereitgestellt werden, eine Erhöhung auf 2,5 Prozent sei denkbar, wenn die Flächenziele bis dahin nicht erreicht werden. Zum Vergleich: Derzeit sind es etwa 1,1 Prozent. Noch in diesem Jahr will das Land ein entsprechendes Raumordnungsgesetz verabschieden, um den Ausbau der Windkraft voranzubringen.

Diese Meldung teilen