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Kosten sparen und die Umwelt schonen

Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energien auszubauen und gleichzeitig durch einen sparsameren und effizienteren Energieeinsatz den Verbrauch von Energie und damit den Ausstoß von CO2 weiter zu reduzieren.

Neben ökologischen Effekten wird mit der Umsetzung energiesparender und klimaschützender Maßnahmen die Abhängigkeit von Energieimporten reduziert und gleichzeitig Wertschöpfung in der Grafschaft Bentheim generiert.

Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis im Jahr 2012 ein Klimaschutzkonzept erstellt und zur Umsetzung desselben ein Klimaschutzmanagement bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises eingerichtet. 

Die Beratung zu einzelbetrieblichen Fördermaßnahmen, die den Klimaschutzzielen des Landkreises dienen, liegt uns deshalb besonders am Herzen.


Klimaschutzmanagement der Grafschaft Bentheim

Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat ein im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung gefördertes kreisweites Klimaschutzmanagement eingerichtet. 

Es soll dazu beitragen, dass klimaschützende Maßnahmen in der Grafschaft Bentheim umgesetzt werden und kreisweit möglichst sparsam und effizient mit Energie umgegangen wird.

Förderprogramme

Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ 

Ziel des Programms des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ist die Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität der Beschäftigten durch die Förderung von Maßnahmen einer nachhaltigen Mobilität in Betrieben.

Die Förderung des betrieblichen Mobilitätsmanagements (BMM) erfolgt über Förderaufrufe mit drei inhaltlichen Schwerpunkten:
A. Schwerpunkt Innovationsförderung

  • Förderung der Umsetzung von innovativen Konzepten für die Weiterentwicklung des konventionellen BMM
  • Antragsberechtigte: juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts (Unternehmen, Kommunen, Forschungseinrichtungen etc.)
  • Veröffentlichung des Förderaufrufs erfolgt in der zweiten Jahreshälfte 2023 (Fördersumme: max. 200.000 Euro). 

B. Schwerpunkt Breitenförderung

  •  Hierunter werden Umsetzungsprojekte in KMU gefördert, die sich aus effektiven Standardmaßnahmen des BMM zusammensetzen (Förderung von Fahrrädern, Umstellung von Flotten auf Elektrofahrzeuge etc.; Fördersumme: max. 60.000 Euro).
  • Antragsberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Umsetzungsprojekte müssen auf einem bestehenden Mobilitätskonzept bzw. Mobilitätsüberlegungen basieren, die eine Verbesserung der Mobilitätssituation des Unternehmens bewirken. 
  • Antragseinreichung: Einstufiges Verfahren mit laufender Antragseinreichung bis zum 31. März 2024
  • Laufzeit: max. zwölf Monate (Bewilligungszeitraum wird im Zuwendungsbescheid festgelegt)
C. Schwerpunkt Initialförderung
  • Förderung von standortspezifischen BMM-Konzepten in KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement durch Berater und Beraterinnen eines vorausgewählten Beraterpools
  • Antragsberechtigte: KMU mit keinen/geringen Vorerfahrungen im Bereich BMM
  • Fördergegenstand: Beratungsleistungen in KMU zur Erstellung eines professionellen Standortkonzepts als Grundlage für die Einführung eines Betrieblichen Mobilitätsmanagements
  • Antragsberechtigte: KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement
  • Beraterpool: Die Beratung kann ausschließlich durch autorisierte Beratungsunternehmen bzw. Beraterinnen und Beratern erfolgen (siehe unter dem Link: www.mobil-gewinnt.de unter „Förderprogramm“ und „Beratungspool“).
    Hinweis für interessierte Berater und Beraterinnen: Ein Antrag Feststellung der Eignung von Beratungsunternehmen und selbstständigen Beratenden kann hier eingereicht werden.
  • Fördersumme: max. 5.000 Euro pro Mobilitätsberatung/KMU (Festbetragsfinanzierung als De-minimis-Beihilfe)
  • Antragseinreichung: laufend bis zum 31. Dezember 2024 (Bewilligungszeitraum: max. sechs Monate)
Das Programm wird vom Bundesamt für Logistik und Verkehr (BALM) als Bewilligungsstelle umgesetzt. Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/BMM/BMM_node.html

Das zuständige BMM-Team dort ist erreichbar unter der Tel.: 0221 / 5776-5099 bzw. der E-Mail-Adresse: bmmplus@balm.bund.de.

Transformationsberatung - Impuls Solar

Die Sonne liefert schier unendlich viel Energie, die als Strom und Wärme vielfältig verwendet werden kann. Unternehmen profitieren in doppelter Hinsicht: Sie senken ihre Energiekosten und machen ihr Unternehmen wettbewerbsfähig für die Zukunft. Für kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen bietet die Transformationsberatung - Impuls Solar den richtigen Einstieg. Unter diesem Link geht es zur Beantragung des kostenlosen Beratungsgutscheins:
https://kean.docuware.cloud/DocuWare/Forms/interessenbekundung

Flyer Beratungsangebote für Unternehmen

Weitere Informationen zur Transformationsberatung - Impuls Solar auf den Webseiten der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)

Transformationsberatung - Impuls Energie- u. Materialeffizienz

Seit dem 1. Januar 2022 bietet die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) Transformationsberatungen - Impuls Energie- und Materialeffizienz an. Ziel dieser Beratungen ist es, die Unternehmen dabei zu unterstützen, durch Effizienzmaßnahmen den Energie- und Materialverbrauch zu senken, somit die Kosten zu reduzieren und gleichzeitig etwas für den Klimaschutz zu tun. Unter diesem Link geht es zur Beantragung des kostenlosen Beratungsgutscheins:
https://kean.docuware.cloud/DocuWare/Forms/interessenbekundung

Flyer Beratungsangebote für Unternehmen

Weitere Informationen zur Transformationsberatung - Impuls Energie- und Materialeffizienz auf den Webseiten der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)

Transformationsberatung - Impuls Klimaneutralität

Die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft ist ein umfassender Prozess, der von den Unternehmen individuell angegangen werden muss. Die "Transformationsberatung - Impuls Klimaneutralität" soll niedersächsischen Unternehmen helfen, den Prozess zu starten und zu strukturieren. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bietet dazu mit ihren regionalen Kooperationspartnern eine kostenfreie Beratung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) an. Unter diesem Link geht es zur Beantragung des kostenlosen Beratungsgutscheins:
https://kean.docuware.cloud/DocuWare/Forms/interessenbekundung

Flyer Beratungsangebote für Unternehmen

Weitere Informationen zur Transformationsberatung - Impuls Klimaneutralität auf den Webseiten der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik

Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Unternehmen, Contractoren, gemeinnützige Einrichtungen, Kommunen).

Weitere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Darüber hinaus steht die Förderberatung Energieeffizienz des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für allgemeine Erstauskünfte zu Förderprogrammen zum Thema Energieeffizienz zur Verfügung (Tel.: 0800 / 0115-000).

KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse

Das KfW-Energieeffizienzprogramm unterstützt Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen/-prozesse gewerblicher Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen.

Weitere Informationen zum KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse auf der Website der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Landesförderung  Betriebliche Ressourceneffizienz

Ziel des Programms ist es, durch betriebliche Investitionen in Maschinen und Anlagen einen effizienten Material- und Ressourceneinsatz sowie eine recyclinggerechte Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten zu unterstützen.

Antragsberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bzw. bei Fördergegenstand 3 (s. u.) universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit KMU

Fördergegenstand: Vorhaben für einen effizienten Material- und Ressourceneinsatz sowie zur verbesserten Kreislaufführung

1. Betriebliche Investitionen in Maschinen und Anlagen sowie damit verbundene Beratungsleistungen (z. B. durch Kreislaufführung von Materialien oder Steigerung des Einsatzes von Sekundärrohstoffen)
2. Betriebliche Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten sowie damit verbundene Beratungsleistungen (z. B. durch verbesserten Materialeinsatz, durch Einsatz von Recyclingmaterialien oder -produkten oder durch optimierte Betriebsabläufe und Organisationsformen)
3. Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben einschl. der konzeptionellen Umsetzung der Ergebnisse auf dem Gebiet der Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz mit dem Fokus auf KMU in Niedersachsen

Antragstellung: zweimal jährlich Antragsstichtage (bis 2025): 01.04. und 01.10.  

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der NBank unter dem folgendem Link Ressourceneffizienz-und-Kreislaufwirtschaft

Landesförderung Klimaschutz und Energieeffizienz

Zweck der Förderung ist es, die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch von bestehenden betrieblichen Prozessen sowie von öffentlichen und betrieblichen Gebäuden zu senken.

Antragsberechtigte: (abhängig von den u. g. Maßnahmen u. a. auch KMU der gewerblichen Wirtschaft):

Fördergegenstand:
1. Investitionen in die energetische, über den gesetzlichen Standard hinausgehende Sanierung von Nichtwohngebäuden (Einbindung erneuerbarer Energien erforderlich)
2. Investitionen in energieeffiziente und/oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen (Einbindung erneuerbarer Energien erforderlich, hierzu gehören auch Anlagen)
3. Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen von Gebäuden und Anlagen und der Nutzung von Abwärme, die nicht ausschließlich für diesen Zweck hergestellt wurde
(Hinweis: Wärmenetze sind nur im Zusammenhang mit Förderungen nach Nr. 1 oder 2 förderfähig und müssen Gebäude in räumlicher Nähe versorgen („Nahwärme“))
4. Organisation betrieblicher Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerkeprojekte mit zwischen sieben und 15 Betrieben, von denen die Mehrheit KMU sind.

Voraussetzung: Prognose durch Sachkundigen bzgl. erzielter jährlicher Einsparung an Tonnen CO2-Äquivalenten und eingesparte Energie je Euro der Investition


Antragstellung: zweimal jährlich Antragsstichtage (bis 2025): 01.03. und 01.09.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der NBank unter diesem Link: Klimaschutz-und-Energieeffizienz auf einen Blick

Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

Fördergegenstand: 

Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Dazu zählt auch die Installation von Anlagenkomponenten (zum Beispiel für den Wärmepumpenbetrieb zur Abwärmenutzung oder von Speichern), sofern die Energieeffizienz weiter erhöht werden kann. Die förderfähigen Maßnahmen betreffen die Installation von Anlagen, deren Nach- und Umrüstung sowie die Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen.

Antragsberechtigte

Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen, unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht. Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen (Privatpersonen).

Antragstellung: Laufende Antragsmöglichkeiten

Bewilligungszeitraum: i. d. R. 15 Monate

Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BAFA: www.bafa.de bzw. unter dem folgenden Link: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Klima_Kaeltetechnik/klima_kaeltetechnik_node.html

Qualifizierung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) 

Im Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die Teilnahme an Schulungen und fachpraktischen Anleitungen (Coaching) gefördert. Antragstellungen können bis einschließlich 30. September 2025 erfolgen.

Ziel ist es, dass in den kommenden Jahren mind. 45.000 Fachkräfte für den Einbau und die Einregulierung von Wärmepumpen weiterqualifiziert werden. Zudem sollen mind. 7.500 Planende und Beratende weiterqualifiziert werden, um die Handwerker zu entlasten und zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung freizusetzen. Gefördert werden Ausgaben für die Teilnahme an Weiterqualifizierungsmaßnahmen zum Thema "Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand" in Form von Schulungen (online oder in Präsenz) und fachpraktische Anleitung (Coaching).

1. Schulungen (online oder in Präsenz) durch zugelassene Unternehmen und Bildungsträger

Antragsberechtigte: Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima, Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung sowie Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater des Handwerks oder Personen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet sind, anbieten.

Zielgruppe: Meister und Gesellen o. g. Gewerke, fachlich ausgebildete Unternehmensangehörige der Planungsbüros, unternehmensangehörige Gebäudeenergieberater des Handwerks bzw. auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistete Energieberater


2. Fachpraktische Anleitung (Coaching) an der Wärmepumpe durch einen qualifizierten Externen (fachkundige Person) beim zu qualifizierenden Unternehmen vor Ort zum Einbau bzw. zur Einstellung und Einregulierung der Anlage

Antragsberechtigte: Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik und Kälte-Klima

Zielgruppe: Unternehmensangehörige, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der genannten Gewerke verfügen.


Die Gesamtförderung ist auf max. 5.000 Euro pro Antragssteller begrenzt, die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Antrag müssen mind. 300 Euro betragen (Bagatellgrenze).

Zudem gilt: Schulungen werden mit 90 % der förderfähigen Ausgaben bis max. 250 Euro pro teilnehmende Person pro Schulungstag gefördert.
Coachings werden mit 90 % der förderfähigen Ausgaben bis max. jeweils 500 Euro unterstützt und pro
Antragsteller kann höchstens ein Coaching gefördert werden.

Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Fachbereich „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ - weitere Informationen finden Sie auf der Website des BAFA

Überblick Effizienztipps für Produktion und Verwaltung

Energieeffizienz in Unternehmen ist nicht nur ein wichtiger Schritt für mehr Klimaschutz – Energieeffizienz führt auch zu spürbaren Kosteneinsparungen und zu mehr Wettbewerbsfähigkeit bei den Unternehmen. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH (KEAN) hat eine umfassende Broschüre „Effizienztipps für Produktion und Verwaltung“ erstellt, die mit ihren über 50 Tipps eine große Bandbreite anbietet, in welchen Feldern Energie und Material effizient eingespart werden können.

Kostenlose Listung von Fachfirmen im Grafschafter Solardachkataster

Im Rahmen des Grafschafter Klimaschutzmanagements und in Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen hat der Landkreis Grafschaft Bentheim im Jahr 2022 ein kreisweites Solarpotentialkataster von der in Dortmund ansässigen tetraeder-solar gmbh erstellen lassen. Anhand des Katasters können sich Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie alle Interessierten „spielerisch und einfach“ und natürlich kostenlos die Potentiale der Dachflächen im Landkreis für die Nutzung von Solarenergie (Photovoltaik und Solarthermie) anzeigen lassen. Über einen integrierten Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsrechner und die optionale Eingabe von Angaben zum individuellen Verbrauchsverhalten sowie zu Haushaltsverbrauchern (E-Auto, Berücksichtigung von Batteriespeichern, etc.) lassen sich auf Wunsch die Angaben weiter verfeinern und individualisieren.
Das Grafschafter Solardachkataster finden Sie unter folgendem Link: www.grafschaft-bentheim.de/solarpotential


Als zusätzlichen Mehrwert enthält das Kataster außerdem ein Handwerkerportal. Über dieses Portal können sich die Nutzer des Katasters geeignete Fachfirmen (Solarfachbetriebe,   Heizungsbauer, Energieberater,…) in der Nähe ihres Objektes      (= des konfigurierten Daches) anzeigen lassen, die bei der anstehenden Planung und Installation einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage unterstützen können. Wenn Sie Interesse haben, sich als Fachfirma bzw. Energieberater im Portal zu präsentieren, können Sie sich ab sofort unter                                    www.energiedach.de registrieren. Die Registrierung dauert nur wenige Minuten und ist selbstverständlich kostenfrei und völlig unverbindlich.
Weitere Informationen zum Portal und die Anleitungsschritte für die Registrierung finden Sie in den folgenden beiden Dokumenten.

 Allgemeine Informationen zum Handwerkerportal

Registrierungsschritte Handwerkerportal

Veranstaltungen der Wirtschaftsförderung zum Thema Nachhaltigkeit

Nicht das Passende dabei?

Das sind nur einige unserer Veranstaltungen der Wirtschaftsförderung. Wenn Sie Interesse an weiteren Themenveranstaltungen haben, finden Sie diese auf der Seite "Wirtschaftsförderung". 

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