Katastrophenschutz
Warnen, schützen und informieren
Stromausfall, Hochwasser, Starkregenereignisse – das Thema Katastrophenschutz gewinnt seit Jahren immer mehr an Bedeutung bei der Grafschafter Kreisverwaltung. Als Katastrophenschutzbehörde hat der Landkreis Grafschaft Bentheim die Aufgabe, seine Einwohner*innen im Katastrophenfall zu warnen, zu schützen und zu informieren. Ebenso gilt es, lebenswichtige Infrastruktur vor Gefahren und Schäden, die durch Großschadenslagen oder Katastrophen entstehen können, zu schützen. Hierzu zählen beispielsweise
- Naturkatastrophen: Hochwasser, Stürme, Trockenheit, Hitze
- technische Katastrophen: Unfälle mit gefährlichen Stoffen, Brände, langanhaltende Stromausfälle
- epidemische Lagen: Pandemien, Seuchen
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Gefahrenabwehr und dem Katastrophenfall. Für die Gefahrenabwehr (z.B. bei Unwetterereignissen, Kampfmittel- und Munitionsfunden) sind die sieben kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuständig. Wenn der Katastrophenfall durch den Landrat ausgerufen wird, übernimmt die Kreisverwaltung die Einsatzleitung. In der Grafschaft musste der Katastrophenfall zum Glück bislang noch nicht ausgerufen werden.
Was ist ein Katastrophenfall?
Wie bereitet sich der Landkreis auf einen Katastrophenfall vor?
Der Katastrophenschutzstab des Landkreises
Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE)
Die Technische Einsatzleitung (TEL)
Der Landeskatastrophenschutzstab (LKS)
So erreichen Sie uns
Sie haben Fragen zum Thema Bevölkerungsschutz? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Melden Sie sich einfach per E-Mail unter bvlkrngsschtzgrfschftd bei uns oder wenden Sie sich an die unten genannten Ansprechpersonen.
- Thomas HeinrichThomasHeinrichBevölkerungsschutzvan-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn
- Dominik SchniedersDominikSchniedersBevölkerungsschutzvan-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn
- Hans-Olaf SchierbeckHans-OlafSchierbeckBevölkerungsschutzvan-Delden-Straße 1-7
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- Matthias WolteringMatthiasWolteringBevölkerungsschutzvan-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn






