Sonderplan Stromausfall
Im Falle eines Blackouts: 72 Stunden autark bleiben
Ein langanhaltender und flächendeckender Stromausfall – ein sogenannter Blackout – kann weitreichende Folgen haben: Telefon-, Mobilfunk- und Internetverbindungen funktionieren nicht mehr, es gibt keine Heizung und kein warmes Wasser, elektrische Geräte wie Kühlschrank, Herd und Co. bleiben aus. Aber auch Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind in ihrer Arbeit stark beeinträchtigt, Betriebe und Geschäfte ohne Notstromaggregate stehen still, in landwirtschaftlichen Betrieben fallen beispielsweise Lüftungsanlagen und Melkroboter aus.
Auf ein solches Szenario wollen der Landkreis Grafschaft Bentheim und die kreisangehörigen Kommunen bestmöglich vorbereitet sein. Gemeinsam haben sie einen Sonderplan für einen langanhaltenden und flächendeckenden Stromausfall erarbeitet. Darin ist als gemeinsames Schutzziel eine Mindest-Autarkie von 72 Stunden festgelegt. Für die Kommunen und Verwaltungen, Unternehmen, Organisationen, Einrichtungen der kritischen Infrastruktur sowie die Bürger*innen bedeutet dies: Sie alle sollen in der Lage sein, mindestens drei Tage ohne Strom eigenständig zu überbrücken.
Um dieses Ziel zu erreichen, setzen Landkreis und Kommunen derzeit verschiedene Maßnahmen um. Dabei geht es beispielsweise um die Kraftstoffverteilung, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung oder die Notfallkommunikation. Ein besonderer Fokus liegt in den Kommunen auf der Einrichtung von Anlaufstellen für den Krisenfall: den Notfallinformationspunkten und den Leuchttürmen.

Notfallinformationspunkte (NIP)
In allen Grafschafter Kommunen stehen der Bevölkerung im Krisenfall, etwa bei einem Blackout, künftig mehrere Notfallinformationspunkte – kurz NIP – als Anlaufstellen zur Verfügung. Dort erhalten sie Hilfe und aktuelle Informationen. Mehr als 30 NIP-Standorte sind momentan im Aufbau bzw. in der Planung.
Die NIP sind gut erreichbar und befinden sich meist in Schulen, Sporthallen, Dorfgemeinschaftshäusern oder bei den Feuerwehren. Sie sind durch ein entsprechendes Hinweisschild deutlich sichtbar gekennzeichnet.
Zu den Angeboten der NIP zählen:
- Annahme und Weiterleitung von Notrufen
- Weitergabe von aktuellen und wichtigen Informationen
- Erste Hilfe
Die NIP sind notstromgesichert und verfügen über stromunabhängige Kommunikationsmittel. Geplant und betrieben werden die Anlaufstellen durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Je nach Lage vor Ort entscheiden die Kommunen selbst, wann die NIP aktiviert werden. Im Ernstfall informieren die Kommunen ihre Bürger*innen, sobald die Anlaufstellen besetzt sind.
Bei Fragen rund um die NIP stehen die Ordnungsämter der jeweiligen Städte und Gemeinden zur Verfügung.

Tipps zur Stromausfall-Vorsorge
Wie können Bürger*innen sich auf einen Stromausfall vorbereiten und was ist im Ernstfall zu tun? Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat hilfreiche Informationen zusammengestellt.

Leuchttürme
Neben den NIP gibt es in jeder Kommune künftig auch mindestens jeweils einen Leuchtturm als weitere Anlaufstelle für die Bürger*innen. Im Ernstfall stehen ihnen dort umfangreichere Hilfsangebote zur Verfügung.
Die Leuchttürme sind zentral im Ort in Schulen oder Sporthallen eingerichtet und durch Hinweisschilder gut erkennbar.
Zu den Angeboten der Leuchttürme zählen:
- Annahme und Weiterleitung von Notrufen
- Weitergabe von aktuellen und wichtigen Informationen
- Erste Hilfe
- medizinisch ausgebildete Personen sind vor Ort
- Wärmestube
- Verteilung von Trinkwasser
- Lademöglichkeit für medizinische Geräte
- Lademöglichkeit für Mobiltelefone und Co.
- Versorgung der Einsatzkräfte
Ergänzende Leistungen (mindestens ein Leuchtturm pro Kommune):
- Gesundheitsversorgung durch Hausärzt*innen und Gesundheitsfachpersonal
- Psychosoziale Notfallversorgung
- Koordinierung von Spontanhelfenden
- Kinderbetreuung für Einsatzkräfte
Die Leuchttürme sind notstromgesichert und verfügen über stromunabhängige Kommunikationsmittel. Geplant und betrieben werden die Leuchttürme durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Wann die Leuchttürme in Betrieb genommen werden, hängt von der jeweiligen Lage vor Ort ab – beispielsweise, wenn gesicherte Informationen zu einem längerfristigen und flächendeckenden Stromausfall vorliegen. Im Ernstfall informieren die Kommunen ihre Bürger*innen, sobald die Leuchttürme einsatzbereit und geöffnet sind.
Wichtiger Hinweis: Auch wenn die Leuchttürme grundsätzlich die Möglichkeit bieten, sich vor Ort aufzuwärmen, sind sie nicht als generelle Notunterkünfte vorgesehen.
Bei Fragen zu den Leuchttürmen können Bürger*innen sich an die Ordnungsämter der jeweiligen Städte und Gemeinden wenden.

Standorte der Notfallinformationspunkte und Leuchttürme
In dieser interaktiven Karte sind die künftigen Standorte der NIP und der Leuchttürme in den Grafschafter Kommunen eingetragen (Stand: Mai 2026). Die jeweiligen Anlaufstellen befinden sich derzeit im Aufbau bzw. in der Planung, Änderungen sind daher noch möglich.
Klicken Sie auf die Symbole in der Karte, um nähere Informationen zu den Standorten und Angeboten der NIP und Leuchttürme zu erhalten.
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