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Bürgerservice, Kreishaus + Politik

Katastrophenschutz

Der Landkreis als Katastrophenschutzbehörde

Stromausfall, Hochwasser, Starkregenereignisse – das Thema Katastrophenschutz gewinnt seit Jahren immer mehr an Bedeutung bei der Grafschafter Kreisverwaltung. Als Katastrophenschutzbehörde hat der Landkreis Grafschaft Bentheim die Aufgabe, seine Einwohner*innen im Katastrophenfall zu warnen, zu schützen und zu informieren. Ebenso gilt es, lebenswichtige Infrastruktur vor Gefahren und Schäden, die durch Großschadenslagen oder Katastrophen entstehen können, zu schützen. Hierzu zählen beispielsweise

  • Naturkatastrophen: Hochwasser, Stürme, Trockenheit, Hitze
  • technische Katastrophen: Unfälle mit gefährlichen Stoffen, Brände, langanhaltende Stromausfälle
  • epidemische Lagen: Pandemien, Seuchen

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Gefahrenabwehr und dem Katastrophenfall. Für die Gefahrenabwehr (z.B. bei Unwetterereignissen, Kampfmittel- und Munitionsfunden) sind zunächst die sieben kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuständig. Erst wenn der Katastrophenfall durch den Landrat ausgerufen wird, übernimmt die Kreisverwaltung die Einsatzleitung. In der Grafschaft musste der Katastrophenfall zum Glück bislang noch nicht ausgerufen werden.

Informationen rund um den Katastrophenschutz

So erreichen Sie uns

Sie haben Fragen zum Thema Katastrophenschutz? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Melden Sie sich einfach per E-Mail unter bvlkrngsschtzgrfschftd bei uns oder wenden Sie sich an die unten genannten Ansprechpersonen.

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