Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
EU-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung, sofern es sich nicht um befristete Fahrerlaubnisse handelt. Hier sind besondere Regelungen bei Inhabern der Klassen C und D zu beachten. Informieren Sie sich bitte bei den Mitarbeitern der Führerscheinstelle.
Inhaber einer gültigen nicht EU-Fahrerlaubnis (Drittstaat) dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen. Wenn weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, ist eine Umschreibung der Fahrberechtigung in eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.
In folgenden Merkblättern finden Sie Wissenswertes, wenn Sie Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis sind (unterschieden nach EU-Fahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) und sich entweder vorübergehend oder dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.
Umschreibung EU-Fahrerlaubnis: 37,50 €
Umschreibung Drittstaat: 45,10 €
ggf. vorläufige Fahrberechtigung: 9 €
ggf. Expressgebühr: 15 €
ggf. Foto: 6 €
Zahlungen per EC-Karte sind ausdrücklich erwünscht.
Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
ein biometrisches Foto (Dieses Foto kann gegen ein Entgelt von 6,00 € in der Führerscheinstelle gemacht werden oder ist bei Antragsstellung mitzubringen, das biometrische Lichtbild für den Antrag darf nicht älter als zwei Jahre sein)
ausländischer Führerschein mit amtlicher Übersetzung (bei Umschreibung eines Drittstaates)
Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt die Fahrerlaubnisbehörde.
Unter folgendendem Link http://www.germanroadsafety.de/ finden Sie Wissenswertes zu den Themen "Fahrradfahren in Deutschland - die wichtigsten Regeln" und "Unterwegs" in Deutschland - worauf muss ich achten?". Die Informationen sind in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi, Paschtu, Tigrinisch, Albanisch und Kurmandschi verfügbar."