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EU-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung, sofern es sich nicht um befristete Fahrerlaubnisse handelt. Hier sind besondere Regelungen bei Inhabern der Klassen C und D zu beachten. Informieren Sie sich bitte bei den Mitarbeitern der Führerscheinstelle.
Inhaber einer gültigen nicht EU-Fahrerlaubnis (Drittstaat) dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen. Wenn weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, ist eine Umschreibung der Fahrberechtigung in eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.
In folgenden Merkblättern finden Sie Wissenswertes, wenn Sie Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis sind (unterschieden nach EU-Fahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) und sich entweder vorübergehend oder dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.