Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr (§§42,43,44 des Personenbeförderungsgesetzes) oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen (§ 48 des Personenbeförderungsgesetzes) oder einen Personenkraftwagen im gebündelten Bedarfsverkehr (§ 50 des Personenbeförderungsgesetzes) führt, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden.
Erteilung 45,10 Euro
Verlängerung 35,40 Euro
Zahlungen per EC-Karte sind ausdrücklich erwünscht. Mit der Bearbeitung wird erst begonnen, sobald die Gebühr entrichtet wurde.
Bei Erteilung für:
Taxen: 1, 2, 3, 5, 6, 7,
Mietwagen: 1, 2, 3, 5, 6, 7,
Pkw im Linienverkehr: 1, 2, 3, 5, 6, 7,
Krankenkraftwagen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
Bei Verlängerung für alle Fahrgastarten: 1, 3, 4, 7, (bei Antragstellerinnen/-stellern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, zusätzlich 6)
gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass (ist bei Antragstellung vorzulegen)
EU-Kartenführerschein, sowie ggf. vorhandener Fahrgastführerschein (ist bei Antragstellung vorzulegen)
Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über Erste Hilfe
ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung
Führungszeugnis der Belegart "07" (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)