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Gewerblicher Güterkraftverkehr ist in der Bundesrepublik Deutschland und den Staaten der EU erlaubnis- bzw. lizenzpflichtig. Unternehmen, die Transporte allein im Bundesgebiet abwickeln, benötigen eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Die Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr (Gemeinschaftslizenz) berechtigt hingegen zu Transporten zwischen den EU-Staaten, aber auch zu Fahrten im Inland.
Zuständig für alle Fragen im Zusammenhang mit der Erteilung, der Verwaltung und dem Widerruf bzw. der Rücknahme von Erlaubnis und Lizenz ist grundsätzlich die untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises in dessen Bereich das Unternehmen seinen Betriebssitz hat.
Zur Bestimmung des Fahrweges für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter sind spezielle Genehmigungen erforderlich.
Die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter des Landes Niedersachsen ist unter www.mw.niedersachsen.de zu finden, ebenso entsprechende Kartendarstellungen.
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