Frühförderung für Kinder mit (drohender) Behinderung
Details
Frühförderung richtet sich an Kinder, die eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Schuleintritt.
Durch eine möglichst frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer (möglichen) Behinderung beseitigt bzw. abgemildert und die Kinder in ihrer Entwicklung unterstützt werden.
Anbieter für die Frühförderung sind:
Lebenshilfe Nordhorn, Telefon: 05921 80680
Heilpädagogik Lingen (Frau Clasemann), Telefon: 0162 9108249
(Nur für Antragsteller aus den Ortsteilen Lohne, Nordlohne und Südlohne der Gemeinde Wietmarschen)
Heilpädagogische Frühförderung Geduldsfaden, Nordhorn Telefon: 05921 8506645
GesundheitsTeam Haverkamp, Telefon: 05903/5979755
(Nur für Antragsteller aus der Obergrafschaft und Nordhorn)
Einen entsprechenden Antrag können Sie unter dem Punkt Downloads herunterladen oder per Telefon / E-Mail anfordern und zusammen mit der ausgefüllten und unterschriebenen Schweigepflichtentbindungserklärung sowie dem ausgefüllten Elternfragebogen an folgende Adresse senden:
Landkreis Grafschaft Bentheim
Dezernat III / Abt. 50
Van-Delden-Str. 1 - 7
48529 Nordhorn
Hinweise
Ein Online-Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe ist im Bürgerportal Grafschaft Bentheim verfügbar.