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Indirekteinleiter - Genehmigung

Details

Abwassereinleiter, vor allem Industriebetriebe, die ihr Abwasser nicht direkt, sondern über öffentliche Kanalisationen und Kläranlagen in die Gewässer einleiten. Nach § 98 des Niedersächsischen Wassergesetzes in Verbindung mit § 58 des Wasserhaushaltsgesetzes ist die Einleitung in eine öffentliche Abwasseranlage dann genehmigungspflichtig, wenn in der Abwasserverordnung Anforderungen an den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung festgelegt wurde.

Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.

Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise

Änderungen

  • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
  • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
  • am Anschluss an die Abwasseranlage
     

bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

Voraussetzungen

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,

die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und

das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Unterlagen

Die Zuständigkeit liegt außerhalb dem Gebiet der Stadt Nordhorn beim Landkreis Grafschaft Bentheim. Innerhalb der Stadt Nordhorn ist der Antrag auf Genehmigung der Indirekteinleitung bei der Stadt Nordhorn zu stellen.

Antrag

Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

Gegebenenfalls:

Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs

Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen

Verfahrensablauf

Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.

Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.

Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

Rechtsbehelf

Widerspruch