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Hilfe bei Krankheit

Details

Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich, freiwillig oder privat – krankenversichert sind, wird die medizinische Versorgung durch den Sozialhilfeträger sichergestellt.

Der Sozialhilfeträger prüft dabei, ob Sie Leistungen beziehen dürfen. Sie haben dabei Anspruch auf vorbeugende Gesundheitshilfe. Dazu gehören:

• medizinische Vorsorgeleistungen

• Untersuchungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten

• medizinische Behandlungen, um eine Erkrankung oder einen Gesundheitsschaden zu vermeiden