Hilfe bei Krankheit
Details
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich, freiwillig oder privat – krankenversichert sind, wird die medizinische Versorgung durch den Sozialhilfeträger sichergestellt.
Der Sozialhilfeträger prüft dabei, ob Sie Leistungen beziehen dürfen. Sie haben dabei Anspruch auf vorbeugende Gesundheitshilfe. Dazu gehören:
• medizinische Vorsorgeleistungen
• Untersuchungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
• medizinische Behandlungen, um eine Erkrankung oder einen Gesundheitsschaden zu vermeiden