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Für einzelne Vorhaben mit erheblichen überörtlichen Auswirkungen (z.B. Ortsumgehungen, Hochspannungsleitungen, Freizeitparks) können durch ein Raumordnungsverfahren oftmals widerstreitende Nutzungsansprüche durch die Entwicklung von Trassen- und Standortalternativen in Einklang gebracht werden und Eingriffe in schützenswerte Bereiche auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Ein Kernbestandteil von Raumordnungsverfahren ist die Prüfung der Raum- und Umweltverträglichkeit von Vorhaben. Bei Vorhaben, deren Auswirkungen von begrenzter Natur sind, kann es sachgerecht sein, statt eines aufwendigen Raumordnungsverfahrens alternativ eine raumordnerische Beurteilung durchzuführen. Dieses Instrument kommt insbesondere bei der Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten zur Anwendung.
Die Ergebnisse eines Raumordnungsverfahrens und einer raumordnerischen Beurteilung sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren (z.B. Planfeststellungsverfahren, wasserrechtliches Genehmigungsverfahren oder kommunale Bauleitplanung) zu berücksichtigen.
Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat in den letzten Jahren u.a. nachfolgende Raumordnungsverfahren und raumordnerische Beurteilungen durchgeführt (Auswahl):
Raumordnungsverfahren Ferienpark Gut Langen (Stadt Bad Bentheim, 2004)
Raumordnungsverfahren Ringcenter Nordhorn (Stadt Nordhorn, 2005)
Raumordnungsverfahren Ferien- und Freizeitpark Itterbeck (Samtgemeinde Uelsen, 2011)
Raumordnungsverfahren Ortsumgehung Emlichheim (Samtgemeinde Emlichheim, 2013)
Raumordnerische Beurteilung Solarpark Georgsdorf (Samtgemeinde Neuenhaus, 2011)
Raumordnerische Beurteilung Schlosspark-Center (Stadt Bad Bentheim, 2009)
Raumordnungsverfahren zur 380 kV-Höchstspannungsleitung Dörpen-West – Niederrhein (Verfahrensführung LK Emsland, 2013)
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Bernd Oncken.