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Ein Ausfuhrkennzeichen ist die Zuteilung einer internationalen Zulassung, mit der in den anderen Staaten ein Fahrzeug überführt werden kann.
Seit dem 01.10.2010 ist bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens die Vorlage einer Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kfz-Steuer erforderlich. Außerdem benöigt der Antragsteller, der im Ausland lebt, einen Empfangsbevollmächtigten im hiesigen Landkreis.
Was muss ich mitbringen?
Aktuelles Ausweisdokument
Zulassungsbescheinigung Teil I
Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge)
Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Empfangsbevollmächtigung (Bevollmächtigter muss im Landkreis Grafschaft Bentheim ansässig sein)
Das Fahrzeug muss vorgeführt werden!!!! (Ausnahme: Beleg über Vorführung zur Hauptuntersuchung am selben Tag)
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister - die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person ( Geschäftsführerin/
Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Die Zulassungsstelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.