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Ein Ausfuhrkennzeichen ist die Zuteilung einer internationalen Zulassung, mit der in den anderen Staaten ein Fahrzeug überführt werden kann.
Seit dem 01.10.2010 ist bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens die Vorlage einer Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kfz-Steuer erforderlich. Außerdem benöigt der Antragsteller, der im Ausland lebt, einen Empfangsbevollmächtigten im hiesigen Landkreis.