Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Für ein Kurzeitkennzeichen sind neben einem Ausweisdokument und der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) auch die Fahrzeugdokumente sowie ein gültiger Hauptuntersuchungsbericht erforderlich. Das Kurzzeitkennzeichen kann in der Zulassungsbehörde beantragt werden, wo der Antragsteller seinen Wohnsitz hat oder aber dort, wo das Fahrzeug erworben wurde.
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) gem. § 23 FZV für Kurzzeitkennzeichen
Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (Kopie ausreichend,wenn das Fahrzeug in Deutschland schon zugelassen war; bei ausländischen Fahrzeugen die Originaldokumente aus dem Herkunftsstaat.)
wenn der Halter keinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist eine Empfangsbevollmächtigung erforderlich. Der Bevollmächtigte muss im Landkreis Grafschaft Bentheim ansässig sein)
Kaufvertrag
Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person
bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vollmacht und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
Das Kurzzeitkennzeichen gilt höchstens 6 Tage. Der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt. Danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden.