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Kfz - historisches Kennzeichen (H-Kennzeichen)

Details

Ihr Fahrzeug ist mindestens 30 Jahre (es gilt der Tag der Erstzulassung) und soll als Oldtimer mit einem historischen Kennzeichen angemeldet werden. Hierfür müssen Sie eine Einzelabnahme für historische Fahrzeuge bei einer anerkannten technischen Prüfstelle durchführen und ein spezielles Gutachten nach § 23 StVZO für ihr Ihr Fahrzeug erstellen lassen.

Historische Kennzeichen enthalten am rechten Rand ein "H".

Sollten Sie aufgrund der Fahrzeugbeschaffenheit ein bauartbedingt kleineres Kennzeichen benötigen, muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden, damit die passende Kennzeichengröße herausgesucht werden kann.

Allgemeine Hinweise, einen Vordruck für die Vollmacht und die Einzugsermächtugung der Kfz-Steuer finden Sie hier

Unterlagen

wenn das Fahrzeug zugelassen ist:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • amtliche Kennzeichen

  • Gutachten § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung

 wenn das Fahrzeug stillgelegt wurde:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung, wenn Fahrzeug vor dem 01.10.05 stillgelegt wurde

  • Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung

  • Versicherungsbestätigung (evB-Nr)

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister - die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer,

  • Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug

  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile

  • deren Ausweis

für Gesellschaften des bürgerlichen rechts zusätzlich (GbR)

  • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter - in der Regel Gesellschaftervertrag

  • deren Ausweise

  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt

Die Zulassungsstelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.