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Ihr Fahrzeug ist mindestens 30 Jahre (es gilt der Tag der Erstzulassung) und soll als Oldtimer mit einem historischen Kennzeichen angemeldet werden. Hierfür müssen Sie eine Einzelabnahme für historische Fahrzeuge bei einer anerkannten technischen Prüfstelle durchführen und ein spezielles Gutachten nach § 23 StVZO für ihr Ihr Fahrzeug erstellen lassen.
Historische Kennzeichen enthalten am rechten Rand ein "H".
Sollten Sie aufgrund der Fahrzeugbeschaffenheit ein bauartbedingt kleineres Kennzeichen benötigen, muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden, damit die passende Kennzeichengröße herausgesucht werden kann.
Allgemeine Hinweise, einen Vordruck für die Vollmacht und die Einzugsermächtugung der Kfz-Steuer finden Sie hier.
wenn das Fahrzeug zugelassen ist:
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
amtliche Kennzeichen
Gutachten § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
wenn das Fahrzeug stillgelegt wurde:
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung, wenn Fahrzeug vor dem 01.10.05 stillgelegt wurde
Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
Versicherungsbestätigung (evB-Nr)
gültigen Personalausweis oder Reisepass
Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister - die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer,
Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
Vereinsregisterauszug
Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
deren Ausweis
für Gesellschaften des bürgerlichen rechts zusätzlich (GbR)
komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter - in der Regel Gesellschaftervertrag
deren Ausweise
Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
Die Zulassungsstelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.