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Zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführern und Haltern ausgehen, hat die zuständige Stelle entsprechende Maßnahmen nach dem Punktsystem zu ergreifen.
Ab einem bestimmten Punktestand informiert das Kraftfahrt-Bundesamt die für den Verkehrsteilnehmer zuständige Stelle. Dieses leitet entsprechende Maßnahmen ein.
Verfahrensablauf:
4 oder 5 Punkte: Ermahnung und Hinweis, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen zu können. In diesem Fall kann bei einer Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar 1 Punkt abgezogen werden.
6 oder 7 Punkte: Verwarnung und Hinweis, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen zu können.
8 Punkte oder mehr: Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Teilnehmer an Fahreignungsseminaren sollen durch Teilnahme veranlasst werden, Mängel in ihrer Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und abzubauen. Die Fahreignungsseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind.