Artenschutz - Meldepflicht geschützter Arten
Details
Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält, muss von Beginn der Haltung an Zu- und Abgänge melden. Diese Meldungen können schriftlich oder per Fax erfolgen.
Zu den besonders geschützten Arten gehören z. B. Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen, aber auch verschiedene Echsenarten wie bspw. Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen auch alle europäischen Vogelarten dazu. Eine Überprüfung, ob bestimmte Arten als besonders geschützt ausgewiesen sind, ist z. B. möglich beim:
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlagen
Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (BArtSchV).
Weiterführende Informationen
Die Information, ob bestimmte Arten als besonders geschützt ausgewiesen sind, erhalten Sie auf der Internetseite des Wissenschaftlichen Informationssystems zum Internationalen Artenschutz (WISIA).