Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kfz - Außerbetriebsetzung/Abmeldung

Details

Um ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen, sind die Kennzeichenschilder durch die Zulassungsbehörde zu entwerten und ein entsprechender Vermerk ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) anzubringen.

 

Nach einer Außerbetriebsetzung kann das Fahrzeug von der Zulassungsstelle auf direktem Wege mit den angebrachten und entwerteten Kennzeichen zum Wohnort oder zu einem Händler gefahren werden. Hier ist zu berücksichtigen, dass das Bewegen eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges nur im Landkreis oder in einem benachbarten Landkreis zulässig ist.

 

Durch eine Außerbetriebsetzung wird das Kennzeichen vom Fahrzeug getrennt und kann direkt für ein Folgefahrzeug verwendet werden (Zulassung oder Reservierung).

 

 

Begriffe im Kontext

Kfz, Außerbertriebsetzung, Abmeldung Kfz,