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Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende Virusinfektion, die Hühner und Truthühner, Fasanen, Gänse und Puten, Wasser- und Wildgeflügel befällt. Mögliche Krankheitsbilder sind hohes Fieber, Apathie und Niesen, ein Großteil der infizierten Tiere verendet innerhalb von fünf Tagen.
Als Maßnahme zum Schutz gegen diese Krankheit, hat das Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft eine Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Geflügelpest erlassen.
Demzufolge sind alle Geflügelhalter verpflichtet, ihren Tierbestand, soweit noch nicht geschehen, der Veterinärabteilung des Landkreises Grafschaft Bentheim zu melden.
Angegeben werden müssen: Name und Anschrift des Tierhalters, die Anzahl der im Jahr durchschnittlich gehaltenen Tiere, die Nutzungsart sowie der Standort.
Der Landkreis Grafschaft Bentheim appelliert ferner eindringlich an alle Geflügelhalter, die Hygienevorschriften zu beachten und verdächtige Tiere unverzüglich der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz.
Nähere Informationen zur Geflügelpest sind zu finden unter www.laves.niedersachsen.de.