Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kfz - Verkauf - Anzeigepflicht

Details

Als Verkäufer sind Sie verpflichtet, den Verkauf eines Fahrzeugs unverzüglich der zuständigen Stelle schriftlich mitzuteilen, die dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen zugeteilt hat.

Ablauf:

Erforderlich ist Ihre schriftliche oder persönlich Mitteilung an die zuständige Stelle. Je nach Angebot der zuständigen Stelle steht Ihnen ein Anzeigeformular zum Download zur Verfügung.

Wichtig ist, dass der Käufer den Empfang der unten genannten Unterlagen schriftlich bestätigt. Es ist empfehlenswert, die Angaben des Käufers anhand von Personalausweis oder Reisepass zu überprüfen. Sie sind auch nach dem Verkauf noch der bei der zuständigen Stelle eingetragene Halter. Dies gilt solange, bis Ihr Fahrzeug abgemeldet oder umgeschrieben wurde.

Beim Verkauf ins Ausland sollten Sie das Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden, damit Ihre Halterpflichten (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer) beendet sind. Für den Erwerber besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug mit einem Ausfuhrkennzeichen ins Ausland zu bringen.

Begriffe im Kontext

Verkauf, Kfz, Verkaufsanzeige