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Kfz - Zulassung Neufahrzeug (fabrikneu)

Details

Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug (auch aus dem Ausland) auf sich zulassen möchten, handelt es sich um eine Neuzulassung.

Unterlagen

  • aktuelles Ausweisdokument

  • Kaufvertrag/Rechnung (wenn noch keine ZB II vorliegt)

  • EG-Übereinstimmungserklärung oder ein Gutachten nach § 21 StVZO bzw. § 13 EG-FGV

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

  • ggfls. muss bei der Zulassung eine Umsatzsteuererklärung ausgefüllt werden, wenn das Fahrzeug im Ausland erworben wurde

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister - die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer,

  • Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug

  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile

  • deren Ausweis

für Gesellschaften des bürgerlichen rechts zusätzlich (GbR)

  • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter - in der Regel Gesellschaftervertrag

  • deren Ausweise

  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt

Die Zulassungsstelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.