Kfz - Zulassung Neufahrzeug (fabrikneu)
Details
Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug (auch aus dem Ausland) auf sich zulassen möchten, handelt es sich um eine Neuzulassung.
Termine
Unterlagen
aktuelles Ausweisdokument
Kaufvertrag/Rechnung (wenn noch keine ZB II vorliegt)
EG-Übereinstimmungserklärung oder ein Gutachten nach § 21 StVZO bzw. § 13 EG-FGV
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
ggfls. muss bei der Zulassung eine Umsatzsteuererklärung ausgefüllt werden, wenn das Fahrzeug im Ausland erworben wurde
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister - die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer,
Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
Vereinsregisterauszug
Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
deren Ausweis
für Gesellschaften des bürgerlichen rechts zusätzlich (GbR)
komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter - in der Regel Gesellschaftervertrag
deren Ausweise
Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
Die Zulassungsstelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.