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Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich für
Personenkraftwagen mit Anhänger
mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger und
Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
Der Anhänger ist zunächst bei einer oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen beziehungsweise einer entsprechenden Stelle wie zum Beispiel TÜV, Dekra oder GTÜ vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsstelle.
Bevor Sie beim Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers. Eventuell ist eine Zulassung für 100 km/h schon vorhanden.