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Ihnen sind die Kfz.-Schilder gestohlen worden, oder sie haben ein Schild verloren. In diesen Fällen ist immer die Vergabe eines neuen Kennzeichens erforderlich. (Die gestohlene bzw. verlorene Kfz.-Nr. wird, um den Missbrauch auszuschließen, in die bundesweite Fahndung gegeben.)
gültigen Personalausweis
Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (ggf. auf dem Fahrzeugschein)
das noch vorhandene Kennzeichenschild (bei Verlust eines Schildes)
evtl. Vollmacht und Kopie des Personalausweises bei Antragstellung durch eine andere Person
bei Diebstahl Bescheinigung über Meldung bei der örtlichen Polizei