Hilfen für heilpädagogische Maßnahmen für noch nicht schulpflichtige Kinder in Krippen und Kindergärten
Details
Integrative Krippen oder Kindergärten, heilpädagogische Kindergärten, Sprachheilkindergärten bieten unterschiedliche Möglichkeiten der außerfamiliären Betreuung mit individueller Förderung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen.
Kinder mit besonderen Bedürfnissen, in diesem Fall Kinder, die eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung haben oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben.
Für die Prüfung eines Anspruchs ist die Stellung eines Antrages bei der zuständigen Stelle erforderlich. Diese beauftragt das Gesundheitsamt zur Feststellung einer Behinderung oder drohenden Behinderung. Die zuständigen pädagogischen Fachkräfte ermitteln den konkreten Bedarf und bestimmen die Art der Leistung, welche dann von der zuständigen Stelle gewährt wird.
Unterlagen
entsprechender Antrag (steht zum Download bereit)
Einkommensnachweis der Eltern
Nachweis Behinderung