Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Der Landkreis ist als untere Abfallbehörde u. a. für die abfallrechtliche Überwachung von Abfallbehandlungsanlagen zuständig. Dies können z.B. Klärschlammdeponien, kleinere Biogasanlagen oder Gartenabfallsammelplätze sein.
Biogasanlagen
In Biogasanlagen werden pflanzliche Abfälle sowie organische Abfälle u. a. aus der Landwirtschaft zum Zwecke der Energieerzeugung verwertet.
Biogasanlage werden je nach Anlagengröße durch den Landkreis oder durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt genehmigt.
Gartenabfallsammelplätze
Gartenabfallsammelplätze dienen der geordneten Erfassung und Vorbehandlung von Grünabfällen aus Gärten und Grünanlagen.
Sie werden im Landkreis Grafschaft Bentheim vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) betrieben und bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Gartenabfallsammelplätze sind eingerichtet in Emlichheim, Neuenhaus, Nordhorn, Schüttorf, Uelsen und Wietmarschen.
Klärschlammdeponien
In Nordhorn-Frenswegen und in Schüttorf befinden sich Klärschlammdeponien, in denen der Schlamm aus den örtlichen Kläranlagen zwischengelagert und zur Verwertung oder zur Beseitigung weiterbehandelt (entwässert) wird.
Die Errichtung dieser Anlagen ist auf die (in der Vergangenheit) großen Abwassermengen der Textilindustrie zurückzuführen.
Die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm aus komunalen und industrieellen Kläranlagen ist anzeigepflichtig und wird im Sinne der Klärschlammverordnung überwacht. Hierzu zählt insbesondere die Prüfung der Anzeigen zur Klärschlammaufbringung in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer.
Klärschlämme, die als Sekundärdünger in der Landwirtschaft eingesetzt werden, müssen regelmäßig auf ihre Schadstoffgehalte beprobt werden.
Informationen über die ordnungsgemäße Abfallverwertung erhalten Sie auch auf den Seiten des Abfallwirtschaftsbetriebes.