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Die Deutsche Rentenversicherung bietet in Fragen der gesetzlichen Sozialversicherung, für die Stellung von Rentenanträgen und für Anfragen auf Kontenklärung Beratung vor Ort an.
Über den Link Deutsche Rentenversicherung Beratung können Sie die für Sie nächstgelegene Beratungsstelle oder Versichertenältesten/ -berater finden. Bitte geben Sie auf der Internetseite in das Feld der Umkreissuche Ihre Postleitzahl ein und kreuzen Sie neben Auskunfts- und Beratungsstellen ggfs. auch Versichertenälteste/ -berater an.
Zu einen Beratungsgespräch werden folgende Unterlagen benötigt:
aktueller Versicherungsverlauf
eventuell vorhandene Rentenauskünfte
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Familienstammbuch
Die für die Beantragung von Rentenzahlungen erforderlichen Antragsformulare können auf folgender Internetseite der Deutschen Rentenversicherung eingesehen und ausgedruckt werden:
Beispielhaft seien hier die Versichertenrenten (Erwerbsminderungsrenten und Altersrenten) sowie die Hinterbliebenenrenten (Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten, Erziehungsrenten etc.) genannt.
Kontenklärung
Bevor jedoch durch den Rentenversicherungsträger Entscheidungen über Rentenanträge getroffen werden können, ist Grundvoraussetzung, dass das Versicherungskonto des Versicherten abschließend geklärt ist. Leider weisen Konten der Rentenversicherten häufig Lücken auf. Im Rahmen des sogenannten Antrages auf Kontenklärung können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung die Anrechnung rentenrechtlicher Zeiten (z.B. Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten, Schul- und Ausbildungszeiten etc.) beantragen, um vorhandene Lücken zu schließen. Nach erfolgter Kontenklärung wird dem Versicherten ein aktueller Versicherungsverlauf, der die im Konto gespeicherten Zeiten auflistet, übersandt.
Ein geklärtes Konto hat den Vorteil, dass ein späterer Rentenantrag in kürzerer Zeit bearbeitet werden kann.
Renteninformation
Seit 2005 erhalten alle Versicherten ab dem 27. Lebensjahr mit mindestens fünf Versicherungsjahren jährlich eine Renteninformation. Sie enthält unter anderem eine Hochrechnung über die zu erwartende spätere Altersrente, Angaben über die Höhe einer Erwerbsminderungsrente (für den Fall einer vorzeitigen vollen Erwerbsminderung) und eine Übersicht über die Beiträge, die bisher vom Versicherten und Arbeitgeber gezahlt wurden. Die Renteninformation soll dazu beitragen, dass die Versicherten besser als früher ihre zusätzliche Altersvorsorge planen können.