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In der Entwicklungsdiagnostik wird untersucht, in welchen Bereichen ein Kind sich gut entwickelt und in welchen Bereichen noch erhöhter Förderbedarf besteht. Die entwicklungsdiagnostische Untersuchung wird spielerisch durchgeführt. Es werden die Bereiche Sprache, Kognition, Wahrnehmung, Grob- und Feinmotorik, Verhalten und lebenspraktische Fertigkeiten von einer erfahrenen Ärztin betrachtet.
Im Gespräch mit den Sorgeberechtigten wird die Vorgeschichte sowie die bisherige Entwicklung des Kindes miteinbezogen. Dabei sind die Stärken des Kindes und Unterstützungsmöglichkeiten ebenso wichtig wie bestehende Risikofaktoren und Beeinträchtigungen. Abschließend wird das Ergebnis gemeinsam mit den Sorgeberechtigten besprochen und als Empfehlung an die Soziale Sicherung weitergegeben.
Eine Entwicklungsdiagnostik findet statt, wenn eine heilpädagogische Fördermaßnahme wie beispielsweise Frühförderung (ambulanter oder teilstationärer Förderbedarf) initiiert oder verlängert werden soll.
Einen entsprechenden Antrag können Sie hier herunterladen oder telefonisch/per E-Mail anfordern und zusammen mit der ausgefüllten und unterschriebenen Schweigepflichtentbindungserklärung sowie dem ausgefüllten Elternfragebogen an folgende Adresse senden:
Landkreis Grafschaft Bentheim
Dezernat III / Abt. 50
van-Delden-Str. 1 - 7
48529 Nordhorn
Wertvolle Informationen zur gesundheitlichen Entwicklung Ihres Kindes finden Sie auf der Internetseite www.kindergesundheit-info.de