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Infektionsschutz

Details

Das Gesundheitsamt verfolgt das Auftreten und den Verlauf ansteckender Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz. Zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten führt es die erforderlichen Ermittlungen über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Erkrankung durch und ordnet Schutzmaßnahmen an. Hierzu ist es erforderlich, dass behandelnde Ärzte und die beauftragten Untersuchungsinstitute, die im Infektionsschutzgesetz aufgeführten meldepflichtigen Erkrankungen an das, für den aktuellen Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt melden. Das entsprechende Meldeformular für Ärzte kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Zu den Ermittlungen gehören Maßnahmen wie Umgebungsuntersuchungen, Tätigkeitsverbote, Besuchsverbote in Gemeinschaftseinrichtungen und auch Impfungen , die der Aufdeckung und Unterbrechung von Infektionsketten dienen können. Die ermittelten Daten werden täglich anonymisiert an das Niedersächsiche Landesgesundheitsamt und von dort an das Robert-Koch-Institut in Berlin weitergeleitet, wo die Meldungen aller Gesundheitsämter zusammengeführt werden, um einen aktuellen und flächendeckenden Überblick des Infektionsgeschehens in der Bundesrepublik zu erhalten.

 

  • Detaillierte Informationen zu meldepflichtigen Erkrankungen finden Sie beim Robert-Koch-Institut

  • Den interaktiven Jahresreport der Infektionskrankheiten in "Niedersachsen" finden sie hier.