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Foto: Kai Steinkühler
Naturdenkmale sind einzelne Naturschöpfungen, die wegen ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit besonderen Schutzes bedürfen. Die untere Naturschutzbehörde kann entsprechende Einzelschöpfungen oder Gebiete durch Verordnung zu Naturdenkmalen erklären. Soweit erforderlich, kann auch die Umgebung des Naturdenkmals in den Schutz einbezogen werden.
Bislang sind 15 Naturdenkmale mit einer Gesamtfläche von 137,2 ha ausgewiesen.
Beispielhaft sind hier genannt: