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Lebensmittelüberwachung

Details

Jeder Verbraucher hat ein Anrecht darauf, einwandfreie und sicherer Lebensmittel kaufen zu können und zu verzehren. Zudem ist sind die Verbraucher vor Irreführungen und Täuschungen zu schützen.

Die Behörden der Lebensmittelüberwachung prüfen durch risikobasierte, systematische Kontrollen und Probenentnahmen, ob die Lebensmittelunternehmer die Anforderungen des Lebensmittelrechts umgesetzt haben und einhalten und setzen diese ggf. durch.
Werden Mängel festgestellt, ist es Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung, sicherzustellen, dass diese sofort behoben werden und die Ahndung von Verstößen gegen bestehende Rechtsvorschriften erfolgt.


In vergleichbarer Weise ist die Überwachung bei kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen organisiert.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweise

Die Lebensmittelüberwachung ist auch für kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakwaren zuständig. Verstöße werden entsprechen des LFGB behandelt.

Begriffe im Kontext

Verbraucherschutz,Aufgaben,Lebensmittelbetriebe,Überwachung,Lebensmittelkontrollen, Speisekarte,Merkblatt,Direktvermarktung,Allergene,Zusatzstoffe,Küche,Gastronomie,