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Alle Baumaßnahmen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde (Baugenehmigung).
Ausgenommen davon sind nur die Baumaßnahmen, für die der Gesetzgeber durch besondere gesetzliche Bestimmungen die Notwendigkeit einer Genehmigung ausdrücklich ausgeschlossen hat. Diese Baumaßnahmen können z.B. verfahrensfrei gem. § 60 NBauO oder genehmigungsfrei gem. § 62 NBauO sein. Baumaßnahmen sind neben der Errichtung auch die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen.
Der Landkreis Grafschaft Bentheim sieht ab dem 01.01.2024 das in der Niedersächsischen Bauordnung als Regelverfahrhren deklarierte digitale Verfahren vor. Daher ist es nun möglich, die Anträge in elektronischer Form beim Landkreis einzureichen. Hierfür nutzen Sie bitte die unten aufgeführten Antragsassistenten. Füllen Sie hier das entsprechende Antragsformular aus, fügen sie die Bauvorlagen als Anlage im PDF-Format (möglichst mit qualifizierter elektronischer Signatur) bei, signieren Sie das Formular und senden es ab. Alternativ zur Signatur kann der Bauherr eine Vollmacht zur Teilnahme am digitalen Verfahren ausstellen, welche per Post oder Fax (Fax-Nr. 05921/9651514) dem Landkreis Grafschaft Bentheim übermittelt werden muss.
Bei der Vorbereitung der Bauvorlagen ist zwingend, die durch die Bauvorlagenverordnung vorgegebene Bezeichnung der Dateien zu beachten. Einen Hinweiszettel, wie der Dateiname ausschauen finden Sie unten auf der Seite. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgaben kann zu erheblichen Verzögerungen des Verfahrens führen!
Die Verpflichtungserklärung zur Eintragung einer Baulast ist nach wie vor schriftlich im Original einzureichen.
Nach Eingang Ihres digitalen Bauantrages wird für Ihr Vorhaben eine digitale Bauakte angelegt und Sie werden per E-Mail in den dazugehörigen Projektraum eingeladen. Auf der Bauplattform müssen Sie sich einmalig registrieren, indem Sie sich einen Benutzernamen, sowie ein Kennwort geben. Bitte verwenden Sie hierfür dieselbe E-Mail-Adresse, die Sie im Antragsformular angegeben haben. Dann können Sie Ihren Projektraum und den dortigen Schriftverkehr einsehen. Sie erhalten künftig eine Information per E-Mail, sobald für Sie neue Dokumente im Projektraum eingestellt wurden. Die Genehmigung ist ebenfalls auf der Bauplattform einzusehen und herunterzuladen.
Hier geht es zum Serviceportal für die digitale Antragstellung.
Für konkrete baurechtliche Fragen, die Ihr Bauvorhaben betreffen, wenden Sie sich zu den Sprechzeiten (Montag, Mittwoch, Freitag) an folgende Kolleginnen:
Frau Charlotte Alting für: Georgsdorf, Osterwald, Esche, Neuenhaus, Lage, Hoogstede und Ringe
Frau Katrin Groth für: Schüttorf und Bad Bentheim
Frau Ann-Christin Schmidt für: Emlichheim, Laar, Wilsum, Wielen, Itterbeck, Getelo, Gölenkamp, Uelsen und Halle
Frau Saskia Tannen für: Ohne, Samern, Quendorf, Isterberg, Engden und Wietmarschen
Ansprechpartner zur digitalen Antragstellung:
ITEBO GmbH
Dielingerstraße 39/40
49074 Osnabrück
Telefon: 0541/9631-831
E-Mail: itebau@itebo.de
Internet: ITEBO-Unternehmensgruppe - FAQ