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Gewerblicher Güterkraftverkehr - Genehmigung

Details

Güterkraftverkehr ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben.

 

Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen:
 

  • der Gemeinschaftslizens nach den europäischen Recht (Art.3 der Verordnung (EWG) Nr. 881/92) und
  • der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach den nationalen Recht (§3 Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz - GüKG)

 

Dazu ist anzumerken, daß die ganz überwiegende Mehrheit der Transportunternehmen im Besitz einer Gemeinschaftslizenz ist, die für den Bereich der Europäischen Gemeinschaft gilt und deren Erteilung keine höheren Gebühren verursacht.

 

Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn das Unternehmen oder der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person über die notwendige Zuverlässigkeit und die erforderliche fachliche Eignung im Sinne des GüKG verfügen und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens sichergestellt ist.

 

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