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Öffentliche Trinkwasserversorgung
Das Gesundheitsamt überwacht Trinkwasser-Versorgungsanlagen und die Qualität des daraus abgegebenen Trinkwassers. Trinkwasserversorgungsanlagen sind Anlagen, aus denen Wasser für den menschlichen Gebrauch abgegeben wird. Hierunter fallen Wasserwerke, aber auch Hausintallationen (Wasserleitungen) von Gemeinschaftseinrichtungen und auch privaten Wohnhäusern. Verantwortlich für die Trinkwasserinstallationen und die Qualität des hieraus abgegebenen Trinkwassers sind die Gebäudeeigentümer.
Private Trinkwasserversorgung
Überall dort, wo keine öffentliche Trinkwasserversorgung existiert, liefern meistens Hausbrunnen das notwendige Trink- und Brauchwasser. Solche "Eigenwasser-Versorgungsanlagen" können bei Verunreinigung durch Krankheitserreger oder durch chemische Stoffe für den Nutzer eine gesundheitliche Gefahr darstellen. Sie müssen daher nach dem Infektionsschutzgesetz, in Verbindung mit der Trinkwasserverordnung, zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher, in regelmäßigen Abständen mikrobiologisch und chemisch untersucht werden.
Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, die Wasserqualität auch der Hausbrunnen zu überwachen. Der Gesetzgeber schreibt daher vor, dass Eigenwasser-Versorgungsanlagen dem Gesundheitsamt zu melden sind. Wenn Ihr Hausbrunnen noch nicht gemeldet ist, sollten Sie die Anmeldung so bald wie möglich vornehmen.