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Wer als Unternehmer geschäftsmäßig oder gegen Entgelt Personen mit Taxen, Mietwagen oder Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr befördern will, benötigt eine Genehmigung / Konzession der Straßenverkehrsbehörde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Zum Gelegenheitsverkehr zählen der Verkehr mit Taxen (§ 47 PBefG), Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen (§ 48 PBefG) sowie der Verkehr mit Mietomnibussen und Mietwagen (§ 49 PBefG). Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn das Unternehmen oder der Unternehmer und die zur Führung der Geschäfte bestellte Person über die notwendige Zuverlässigkeit und die erforderliche fachliche Eignung im Sinne des PBefG verfügen und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens sichergestellt ist.
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