Planverzicht
Details
Ein Planverzichtsverfahren für den Neu- oder Ausbau von Straßen kann durchgeführt werden, wenn es sich bei dem Bauvorhaben um eine Änderung oder Erweiterung von unwesentlicher Bedeutung handelt und sich die vom Bauvorhaben Beteiligten schriftlich einverstanden erklärt haben.
Unterlagen
- Beschreibung der Baumaßnahme (Karten, Querschnitte, Grunderwerbspläne, etc.)
- Einverständniserklärung der Betroffenen, ggf. Bauerlaubnisverträge
- Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Versorger, untere Wasserbehörde, untere Naturschutzbehörde, etc.)