Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Das Tarifrecht sowie die beamtenrechtlichen Vorschriften verpflichten den Arbeitgeber/ Dienstherren zur Bewertung von einzurichtenden und eingerichteten Angestellten- und Beamtenstellen. Auf Grund sich wandelnder Anforderungen der jeweiligen Stellenprofile durch Veränderung der Aufgabenstruktur, angesichts sich veränderter Qualifikation der Mitarbeiter/Innen und anlässlich der Veränderung der Verwaltungsstruktur kommt der Stellenbewertung eine große Bedeutung zu.