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Erstattung von verauslagten Fahrkosten beim Besuch des Missionsgymnasiums Bardel und in besonderen Fällen beim Besuch von Schulen außerhalb des Landkreises.
Im Prinzip besteht für jeden Schüler/jede Schülerin im Gebiet des Landkreises Grafschaft Bentheim der Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn er/sie mehr als 2 km von der besuchten Schule oder der nächsten Haltestelle entfernt wohnt.
Anträge für die Fahrtkostenerstattung erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern.