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Schülerfahrtkosten - Erstattung (Missionsgymnasium Bardel oder einer Schule in NRW - nur SEK I)

Details

Eine anteilige Erstattung von verauslagten Fahrtkosten für den Besuch des Missionsgymnasiums Bardel in den Klassen 5-10 kann bis zum 31.10. eines jeden Jahres für das vorangegangene Schuljahr beantragt werden, sofern das nächstgelegene Gymnasium weiter als 2 km vom Wohnort entfernt ist. Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Ablauf dieser Frist, ab November 2026.

Ab dem Schuljahr 2025/26 erfolgt die Beantragung für die Fahrtkosten nach Bardel online, der bisherige Antrag in Schriftform entfällt.

Sollte der Transport Ihres Kindes täglich mit dem Pkw oder einem anderen Kraftfahrzeug erfolgen, wenden Sie sich bitte telefonisch an die o.g. Sachbearbeiterin.

Der Antrag zur Kostenübernahme für den Besuch einer Schule in NRW erfolgt weiterhin in Schriftform. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zunächst telefonisch an die o.g. Sachbearbeiterin. Beachten Sie in diesem Zusammenhang ebenfalls die Abgabefrist bis zum 31.10. eines jeden Jahres.

Unterlagen

  • Fahrkartenbelege