Schülerbeförderung
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Schülerbeförderung
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Der Landkreis ist Träger der Schülerbeförderung. Diese Aufgabe beinhaltet die Koordination des Linienangebotes zwischen Schulen, Eltern und Verkehrsunternehmen. Die Abteilung bearbeitet die Anspruchsberechtigung auf Beförderung zur Schule. Dabei erfolgt die Prüfung, ob die Beförderung mit dem Linienverkehr erfolgen kann oder ob eine Einzelbeförderung eingerichtet werden muss.
Schüler*innen, die im Schuljahr 2026/27 Anspruch auf eine vom Landkreis ausgegeben Schülerfahrkarte haben, erhalten vom Landkreis das jeweils günstigste Fahrkartenangebot. Schüler*innen, die eine Fahrkarte der Tarifzone 1 oder 2 des VGB Tarifs benötigen, um die Schule zu erreichen, erhalten weiterhin eine Busfahrkarte. Für Schüler*innen mit größeren Distanzen bzw. höheren Tarifzonen stellt das Deutschlandticket die für den Landkreis günstigere Variante dar. Es gilt die aktuelle Richtlinie.
Ihre Ansprechpartner und den Online-Antrag auf
Schülerbeförderung/Schüler-Sammelzeitkarte (Antragsfrist für das Schuljahr 2026/27 ist der 10.05.2026)
finden Sie ab dem 01.04.2026 in unserem Bürgerportal .