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Schülerbeförderung

Details

Schülerbeförderung

Details

Der Landkreis ist Träger der Schülerbeförderung. Diese Aufgabe beinhaltet die Koordination des Linienangebotes zwischen Schulen, Eltern und Verkehrsunternehmen. Die Abteilung bearbeitet die Anspruchsberechtigung auf Beförderung zur Schule. Dabei erfolgt die Prüfung, ob die Beförderung mit dem Linienverkehr erfolgen kann oder ob eine Einzelbeförderung eingerichtet werden muss.

Aktuelle Informationen zum Deutschlandticket im Schüler*innen-/Ausbildungsbereich

Schüler*innen der Sekundarstufe II und Auszubildende, die ihre Fahrkarte selbst zahlen, können im Rahmen der Richtlinie zur Bezuschussung von ÖPNV-Fahrtkosten ab einer Entfernung von mindestens 5 km auch Deutschlandtickets für die Erstattung einreichen.

Schüler*innen, die im Schuljahr 2024/25 Anspruch auf eine vom Landkreis ausgegeben Schülerfahrkarte haben, erhalten vom Landkreis das jeweils günstigste Fahrkartenangebot. Schüler*innen, die eine Fahrkarte der Tarifzone 1 oder 2 des VGB Tarifs benötigen, um die Schule zu erreichen, erhalten weiterhin eine Busfahrkarte. Für Schüler*innen mit größeren Distanzen bzw. höheren Tarifzonen stellt das Deutschlandticket die für den Landkreis günstigere Variante dar. Es gilt die aktuelle Richtlinie. 

Ihre Ansprechpartner und die Online-Anträge auf

  • Schülerbeförderung/Schüler-Sammelzeitkarte (Antragsfrist für das Schuljahr 2024/25 ist der 10.05.2024)

  • Bezuschussung von ÖPNV-Fahrtkosten für Schüler*innen der Sekundarstufe II und Azubis,

 finden Sie in unserem Bürgerportal .

 

FAQs zum Upgrade der Schüler-Sammelzeitkarte auf das Deutschlandticket:

Was ist das D-Ticket und worin unterscheidet es sich von einer Schülersammelzeitkarte?

Wer kann das Upgrade in Anspruch nehmen?

  • Alle Schüler*innen, die einen berechtigten Antrag auf eine Schülersammelzeitkarte für das entsprechende Schuljahr gestellt und eine Busfahrkarte der VGB-Tarifzone 1 oder 2 erhalten haben, können dieses Ticket zu einem D-Ticket aufwerten.

Was passiert, wenn ich bisher noch gar keinen Antrag auf Schülerbeförderung gestellt habe?

Bis wann muss ich mich entscheiden, ob ich das Upgrade nutzen möchte?

  • Unmittelbar nach Erhalt der Busfahrkarte, spätestens bis zum 9. August 2024, muss die Fahrkarte an den Landkreis Grafschaft Bentheim, Abteilung Kreisstraßen und Mobilität (67), in der van-Delden-Str.1-7, 48529 Nordhorn zurückgegeben werden.

  • Rückgaben zu einem späteren Zeitpunkt sind nicht möglich.

Wo kann ich das Deutschlandticket kaufen?

  • Im Kundencenter der Verkehrsgemeinschaft Grafschaft Bentheim im Bahnhof Nordhorn

  • In vielen Reisebüros und

  • Online

Was passiert, wenn sich der D-Ticket-Preis ändert (teurer wird)?

  • In diesem Fall muss der Aufpreis selbst getragen werden. Die Höhe Kostenerstattung durch den Landkreis ändert sich nicht.

Kann ein Wechsel vom D-Ticket zur Schülersammelzeitkarte unterjährig erfolgen?

  • Nein, nur in begründeten Ausnahmefällen.

Wo finde ich den Antrag auf Erstattung von ÖPNV-Fahrtkosten (Schülersammelzeitkarte Zone 1 und 2)?

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

  • Vollständig ausgefüllter Antrag auf Kostenerstattung

  • Bestätigung des Landkreis Grafschaft Bentheim über die rechtzeitige Rückgabe der Schülersammelzeitkarte

  • Nachweis über die monatlichen Abbuchungen für das Deutschlandticket (separater Ausdruck aus dem Online-Banking) oder die Online-Tickets (Screenshot) und/oder

  • Eine Kopie des Abo-Vertrages bei Vorlage der Ausdrucke aus dem Online-Banking

Wie oft kann ich die Erstattung der Schülersammelzeitkarte in Anspruch nehmen?

  • 1x jährlich zum Schuljahresende, spätestens bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres oder

  • Halbjährlich mit dem Halbjahreszeugnis und Abschlusszeugnis

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit der Erstattung?

  • Die Auszahlung der Erstattung kann bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen

Wie hoch ist die Erstattung für die Schülersammelzeitkarte bei einem Upgrade auf das D-Ticket?

  • Für Schüler*innen mit einer Schülersammelzeitkarte der VGB-Tarifzone 1 beträgt die Kostenerstattung bei einem Upgrade auf das D-Ticket z. Zt. monatlich 33,70 Euro / jährlich 382,10 Euro.

  • Für Schüler*innen mit einer Schülersammelzeitkarte der VGB-Tarifzone 2 beträgt die Kostenerstattung bei einem Upgrade auf das D-Ticket z. Zt. monatlich 45,30 Euro / jährlich 513,60 Euro.

Von wo bis wo verlaufen die Tarifzonen 1 und 2?

Bin ich als Schüler*in verpflichtet, das Upgrade in Anspruch zu nehmen?

  • Nein, das Angebot ist freiwillig und optional

Begriffe im Kontext

Busfahrkarte Schülerfahrkarte Fahrtkosten Erstattung Bezuschussung ÖPNV Sek II online Bürgerportal Auszubildene Azubi Azubis Deutschlandticket Deutschland-Ticket