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Schülerbeförderung
Details
Der Landkreis ist Träger der Schülerbeförderung. Diese Aufgabe beinhaltet die Koordination des Linienangebotes zwischen Schulen, Eltern und Verkehrsunternehmen. Die Abteilung bearbeitet die Anspruchsberechtigung auf Beförderung zur Schule. Dabei erfolgt die Prüfung, ob die Beförderung mit dem Linienverkehr erfolgen kann oder ob eine Einzelbeförderung eingerichtet werden muss.
Schüler*innen, die im Schuljahr 2025/26 Anspruch auf eine vom Landkreis ausgegeben Schülerfahrkarte haben, erhalten vom Landkreis das jeweils günstigste Fahrkartenangebot. Schüler*innen, die eine Fahrkarte der Tarifzone 1 oder 2 des VGB Tarifs benötigen, um die Schule zu erreichen, erhalten weiterhin eine Busfahrkarte. Für Schüler*innen mit größeren Distanzen bzw. höheren Tarifzonen stellt das Deutschlandticket die für den Landkreis günstigere Variante dar. Es gilt die aktuelle Richtlinie.
Schüler*innen der Sekundarstufe II und Auszubildende, die ihre Fahrkarte selbst zahlen, können im Rahmen der Richtlinie zur Bezuschussung von ÖPNV-Fahrtkosten ab einer Entfernung von mindestens 5 km auch Deutschlandtickets für die Erstattung einreichen.
Ihre Ansprechpartner und die Online-Anträge auf
Schülerbeförderung/Schüler-Sammelzeitkarte (Antragsfrist für das Schuljahr 2025/26 ist der 09.05.2025)
Bezuschussung von ÖPNV-Fahrtkosten für Schüler*innen der Sekundarstufe II und Azubis,
finden Sie in unserem Bürgerportal .
Upgrade von Schülersammelzeitkarten zum Deutschlandticket
Der Landkreis Grafschaft Bentheim bietet seit dem Schuljahr 2024/2025 den anspruchsberechtigten Schüler*innen mit Schülersammelzeitkarten der Zone 1 und 2 (Tarifgebiet der VGB) die Möglichkeit, diese gegen ein Deutschlandticket (D-Ticket) zu ersetzen.
FAQs zum Upgrade der Schüler-Sammelzeitkarte auf das Deutschlandticket:
Was ist das D-Ticket und worin unterscheidet es sich von einer Schülersammelzeitkarte?
Das Deutschlandticket gilt seit dem 1. Mai 2023 bundesweit für unbegrenzt viele Fahrten im Nah- und Regionalverkehr in der 2. Klasse.
Informationen zum D-Ticket auf der Internetseite der Bentheimer Eisenbahn: https://blog.bentheimer-eisenbahn.de/mit-dem-deutschlandticket-fuer-49-e-mit-dem-nahverkehr-durch-deutschland-reisen/.
Die Schülersammelzeitkarte ist eine Busfahrkarte und ist nur im Bus in der entsprechenden Zone 1 oder 2 des VGB-Tarifgebietes gültig.
Wer kann das Upgrade in Anspruch nehmen?
Alle Schüler*innen, die einen berechtigten Antrag auf eine Schülersammelzeitkarte für das entsprechende Schuljahr gestellt und eine Busfahrkarte der VGB-Tarifzone 1 oder 2 erhalten haben, können dieses Ticket zu einem D-Ticket aufwerten.
Was passiert, wenn ich bisher noch gar keinen Antrag auf Schülerbeförderung gestellt habe?
Um noch eine rechtzeitige Bearbeitung der Anträge bis zum Schuljahresbeginn gewährleisten zu können, muss der Antrag auf Schülerbeförderung bis zum 06. Juni 2025 online gestellt werden.
Zum Antrag auf eine Schülersammelzeitkarte: https://survey123.arcgis.com/share/59cc450f0b734461baf780c03d9d19d3?portalUrl=https://geo.grafschaft.de/portal
Bis wann muss ich mich entscheiden, ob ich das Upgrade nutzen möchte?
Unmittelbar nach Erhalt der Busfahrkarte, spätestens bis zum 31. August 2025, muss die Fahrkarte an den Landkreis Grafschaft Bentheim, Abteilung Kreisstraßen und Mobilität (67), in der van-Delden-Str.1-7, 48529 Nordhorn zurückgegeben werden.
Rückgaben zu einem späteren Zeitpunkt sind nicht möglich.
Wer schließt das Abo für ein Deutschlandticket im Rahmen des Upgrades ab?
Ein Abo für das Deutschlandticket wird vom Schüler*in selbständig abgeschlossen und bis zum Ende des Schuljahres fortgeführt
Wo kann ich das Deutschlandticket kaufen?
Im Kundencenter der Verkehrsgemeinschaft Grafschaft Bentheim im Bahnhof Nordhorn
In vielen Reisebüros und
Online
Was passiert, wenn sich der D-Ticket-Preis ändert (teurer wird)?
In diesem Fall muss der Aufpreis selbst getragen werden. Die Höhe Kostenerstattung durch den Landkreis ändert sich nicht.
Kann ein Wechsel vom D-Ticket zur Schülersammelzeitkarte unterjährig erfolgen?
Nein, nur in begründeten Ausnahmefällen.
Wo finde ich den Antrag auf Erstattung von ÖPNV-Fahrtkosten (Schülersammelzeitkarte Zone 1 und 2)?
Im Serviceportal des Landkreises Grafschaft Bentheim zum Schlagwort "Schülerbeförderung" auf https://portal.grafschaft-bentheim.de/de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/696/show.
Ab Januar 2026 ist das Formular für das Schuljahr 25/26 im Unterpunkt Dokumente eingestellt
Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?
Vollständig ausgefüllter Antrag auf Kostenerstattung
Nachweis über die monatlichen Abbuchungen für das Deutschlandticket (separater Ausdruck aus dem Online-Banking) oder die Online-Tickets (Screenshot) und/oder
Eine Kopie des Abo-Vertrages bei Vorlage der Ausdrucke aus dem Online-Banking
Wie oft kann ich die Erstattung der Schülersammelzeitkarte in Anspruch nehmen?
1x jährlich zum Schuljahresende, spätestens bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres oder
Halbjährlich mit dem Halbjahreszeugnis und Abschlusszeugnis
Wie lange dauert die Bearbeitungszeit der Erstattung?
Die Auszahlung der Erstattung kann bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen
Wie hoch ist die Erstattung für die Schülersammelzeitkarte bei einem Upgrade auf das D-Ticket?
Für Schüler*innen mit einer Schülersammelzeitkarte der VGB-Tarifzone 1 beträgt die Kostenerstattung bei einem Upgrade auf das D-Ticket monatlich 33,70 Euro / jährlich 382,10 Euro bis Dezember 2024 – ab 01.01.2025 monatlich 36,00 Euro / jährlich 408,00 Euro
Für Schüler*innen mit einer Schülersammelzeitkarte der VGB-Tarifzone 2 beträgt die Kostenerstattung bei einem Upgrade auf das D-Ticket z. Zt. monatlich 45,30 Euro / jährlich 513,60 Euro bis Dezember 2024 – ab 01.01.2025 monatlich 47,00 Euro / jährlich 532,90
Von wo bis wo verlaufen die Tarifzonen 1 und 2?
Informationen finden sich auf der Internetseite der VGB Nordhorn: https://bentheimer-eisenbahn.de/tarifzonenrechner/ – Relation Wohnort - Schule
Bin ich als Schüler*in verpflichtet, das Upgrade in Anspruch zu nehmen?
Nein, das Angebot ist freiwillig und optional