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Die zuständigen Tierärzte und Tierärztinnen kontrollieren die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften in Hobbytierhaltungen und in gewerblichen / landwirtschaftlichen Tierhaltungen.
Neben dem Tierschutzgesetz gibt es für einige Tierarten besondere Vorschriften in Verordnungen.
Sofern es keine konkreten Rechtsvorschriften gibt, wird bei der Beurteilung von Tierhaltungen oder bei Stellungnahmen zu Bauanträgen auf einschlägige Gutachten oder Leitlinien zurückgegriffen. Diese werden in der Regel bei Streitfällen auch von den Gerichten anerkannt.
Vielfach müssen Tierhalter über Haltungsvorschriften aufgeklärt werden. Werden dadurch keine Haltungsverbesserungen erreicht, müssen verwaltungs- und / oder ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.
Die Tierärzte der Veterinärabteilung führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.