Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Es ergeben sich folgende Zuständigkeiten:
A - O: Silke Zandman
P - Z: Marion Kollmann
Die Urkundspersonen in der Abteilung " Verwaltung der Jugendhilfe" sind befugt, unter anderem folgende öffentlichen Beurkundungen vorzunehmen:
Erklärung, durch die die Vaterschaft anerkannt wird,
Zustimmungserklärung der Mutter sowie etwa erforderlich werdende Zustimmungen des Ehemannes der Mutter , des Kindes oder des Jugendlichen oder eines gesetzlichen Vertreters,
Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, sofern die unterhaltsberechtigte Person zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
Sorgeerklärungen nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch.
Bitte vereinbaren Sie unbedingt telefonisch einen Beurkundungstermin.