Sozialhilfe
Details
Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder zu geringes Einkommen kann jeder Mensch in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.
Die Sozialhilfe ist kein Almosen, sondern ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.
Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:
in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung
als Sachleistung
als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes
durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden
Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen sowie überörtlichen Trägern der Sozialhilfe.
Die Sozialhilfe gliedert sich in 6 Unterbereiche:
Hilfe zum Lebensunterhalt
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hilfen zur Gesundheit
Hilfe zur Pflege
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellen existenzsichernde Leistungen dar, die an nicht erwerbsfähige Berechtigte geleistet und im Wesentlichen von den Gemeinden bearbeitet werden.