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Lebensmittel, Kosmetika, Tabakwaren und Bedarfsgegenstände müssen sicher sein und dürfen Sie nicht täuschen.
Beschwerden über diese Produkte sollten Sie immer zuerst dem Betrieb vortragen. Der Betrieb leistet in der Regel bei berechtigten Klagen Ersatz und stellt die Missstände ab.
Sollten Sie dennoch das Gefühl haben, dass Ihr Anliegen nicht ausreichend bearbeitet wird, wenden sie sich an die Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz.
Detailierte Informationen zu gesundheitlichen Beschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels oder bei der Anwendung eines kosmetischen Mittels oder aber auch nach dem Umgang mit Bedarfsgegenständen wie z.B. Babyschnuller, Spielwaren, Besteck, Textilien, Lebensmittelverpackungen, Haushaltsreiniger können zur Aufklärung beitragen.
Verbraucherbeschwerden sollten persönlich, schriftlich oder telefonisch angezeigt werden. Auf Wunsch werden persönliche Angaben vertraulich behandelt. Möglichst genaue Angaben über den Anlass der Beschwerde sind zur Bearbeitung sehr hilfreich.