Veterinärwesen - Trichinenuntersuchung
Details
Fleisch bestimmter Tierarten kann den auch für Menschen gefährlichen Parasiten Trichinella enthalten. Aus diesem Grund sind Pferde, Schweine (inklusive Wildschweine) und andere empfängliche Arten grundsätzlich vor der Bestätigung der Tauglichkeit für den menschlichen Verzehr amtlich auf Trichinen zu untersuchen.
Die Probenentnahme erfolgt in der Regel im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung.
Die Untersuchungspflicht gilt auch für erlegtes Wild empfänglicher Arten, das für den menschlichen Verzehr verwendet werden soll.
Entsprechend geschulte Jäger können bei der Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz die Berechtigung zur Entnahme von Trichinenproben beim Dachs und Wildschwein beantragen. (Ansprechpartnerin: Frau Gitta Raterink)
Zur Anmeldung zur Probenentnahme wenden Sie sich bitte an Herrn Gerd Kamps (Vertretung: Herr Jan Kamps).
Rechtsgrundlagen
§6 Tier-LMÜV VO (EU) Nr. 2015/1375