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Es ergeben sich folgende Zuständigkeiten:
A - K: Silke Zandman
L - R: Anna Le
S - Z: Marion Kollmann
Sind Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet, sollte die Vaterschaft in einer Urkunde anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden.
Diese Regelung ist besonders wichtig, weil das Kind ein Recht darauf hat, zu wissen, wer seine Eltern sind. Kinder fragen mit zunehmendem Alter nach ihren väterlichen Wurzeln.
Auch können für Kinder ohne rechtsverbindliche Vaterschaftsfeststellung weder Unterhalts- noch eventuelle Renten- oder Erbansprüche geltend gemacht werden.
Die Abteilung "Verwaltung der Jugendhilfe" berät und unterstützt Mütter bei der Vaterschaftsfeststellung. Für diese Aufgabe kann auch eine kostenlose Beistandschaft beantragt werden.
Die Vaterschaftsanerkennung kann auch bereits vor Geburt beurkundet werden.
Eine kostenlose Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.