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Unterhaltsvorschuss

Details

Für den Bereich "Bewilligung" ergeben sich folgende Zuständigkeiten:

A - F: Dennis Morell

G - La: Elke Breuer-Tieke

Lb - Rei: Silvia Forke

Rej - Schu: Ina Scholz

Schv - Z: Alexandra Grevinga

Für den Bereich "Heranziehung" ergeben sich folgende Zuständigkeiten:

A - D: Heike Junk

E - N: Maximilian Belt

O - Z: Stefanie Jalink

Teamleitung: Heike Junk

Die Unterhaltsvorschusskasse ist am Montag und Mittwoch telefonisch nicht erreichbar.

Hinweise

Die Unterhaltsvorschussleistung beträgt ab dem 01. Januar 2024 für Kinder unter 6 Jahren 230,00 Euro, für Kinder von 6 bis 12 Jahren 301,00 Euro und für ältere Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag 395,00 Euro.

Begriffe im Kontext

Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss, Unterhaltszahlungen, Unterhaltsbetrag, Unterhaltsheranziehung, Unterhaltsberechnung, Unterhaltsbedarf, Unterhaltsanspruch, Unterhaltspflichtiger