Waffenherstellung gewerbsmäßig - Erlaubnis
Details
Für die gewerbsmäßige oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebene Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen und Munition benötigen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis.
Voraussetzungen:
- Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
- Im Falle handwerksmäßiger Betriebsweise erfüllen Sie die Voraussetzungen nach der Handwerksordnung.
Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ausgefülltes Antragsformular
- bei handwerksmäßiger Betriebsweise Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle
- Nachweis der Zuverlässigkeit
- Nachweis der persönlichen Eignung
Weitere Unterlagen, die Sie in Ihrem Fall vorzulegen haben, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.