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Umfassende Informationen zum Wahlsystem und den Rechtsvorschriften zu den verschiedenen Wahlen in Niedersachsen finden Sie auf den Internetseiten der Niedersächsischen Landeswahlleiterin.
Für viele Bereiche der Wahl ist die kommunale Zuständigkeit der Stadt- oder Gemeindeverwaltungen gegeben. Von ihrer Wohnsitzgemeinde erhalten Sie rechtzeitig vor der Wahl Ihre Wahlbenachrichtigungskarte. Soweit Sie am Wahltage gehindert sind, persönlich Ihre Stimme abzugeben, können Sie per Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Hierzu müssen Sie die Briefwahlunterlagen beim Wahlamt der Wohnsitzgemeinde beantragen. Auch bei Fragen zur Wahlwerbung wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.