Regionales Raumordnungsprogramm
Details
Für die Aufstellung der Regionalpläne, die in Niedersachsen "Regionale Raumordnungsprogramme" (RROP) heißen, sind die Landkreise sowie die Region Hannover und der Zweckverband Großraum Braunschweig als sogenannte "Träger der Regionalplanung" zuständig. Dementsprechend hat auch der Landkreis Grafschaft Bentheim ein RROP aufgestellt, welches bis Anfang 2025 galt.
Derzeit besitzt der Landkreis kein rechtsgültiges RROP.
Im RROP werden in Text und Plankarte die unterschiedlichsten Ansprüche an den Raum und seine Ressourcen koordiniert und als verbindliche Vorgaben sowohl für die gemeindliche Bauleitplanung als auch für fachliche Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren festgelegt. Die wichtigsten raumordnerischen Entwicklungskriterien werden aufgezeigt und in Zielen zusammengefasst, die von der planenden Gemeinde beachtet werden müssen. Diese sog. Ziele der Raumordnung können nicht im Rahmen der kommunalen Ermessensentscheidung (Abwägung) überwunden werden. Die ebenfalls im RROP festgelegten Grundsätze der Raumordnung hingegen sind der kommunalen Abwägung grundsätzlich zugänglich und können bei entsprechender Begründung überwunden werden.
Auskünfte erhalten Sie bei Bernd Oncken.