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Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen, aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.
Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.
Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
Wie beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
Für die Überprüfung, ob Ihnen ein Wohnberechtigungsschein zusteht, füllen Sie bitte das Antragsformular (siehe unten) aus und fügen die folgenden Unterlagen – sofern zutreffend – bei:
Einkommensnachweise (die letzten 12 Lohnabrechnungen, Bürgergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Elterngeldbescheid, Rentenbescheid etc.)
Schwerbehindertenausweis (bei GdB von mindestens 50)
Bescheid über den Pflegegrad (nur bei Pflegegrad 2 oder höher)
Aufenthaltstitel
Mutterpass
Wenn mehrere Personen zu Ihrem Haushalt gehören und ein eigenes Einkommen haben, muss das jeweilige weitere Haushaltsmitglied das Antragsformular Anlage 1 „Einkommenserklärung der haushaltsangehörigen Person“ ausfüllen und die entsprechenden Belege beifügen.
Das Antragsformular (samt Anlagen) senden Sie bitte an folgende Adresse:
Landkreis Grafschaft Bentheim
Abteilung Bauwesen
Van-Delden-Str. 1-7
48529 Nordhorn